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Heute schon am morgen denken

Der lange Weg zur erfolgreichen Praxisübergabe

Wer sein Studium der Zahnmedizin abgeschlossen hat und in den Beruf einsteigen möchte, steht vor der Frage, ob er dies als Unternehmer oder im Angestelltenverhältnis tun möchte.

Wie auch immer die Entscheidung ausfällt – sie wird oft im Laufe des Berufslebens hinterfragt werden. Viele werden sich für eine berufliche Selbständigkeit entscheiden und neben den Vorteilen auch die Nachteile des Unternehmertums in Kauf nehmen.

Ein typisches Merkmal der Freiberuflichkeit ist, dass die Alterssicherung eigenverantwortlich geregelt werden muss. Oft wurde in den vergangenen Jahren die Zahnarztpraxis, die mit Eigenmitteln und unermüdlichem Einsatz über lange Zeit aufgebaut wurde, als Alterssicherung betrachtet. Das „Unternehmen“ sollte zum Zeitpunkt der Berufsaufgabe veräußert, der Veräußerungserlös als Finanzpolster im Alter genutzt werden.

Leider hat sich durch die schnellen und umfassenden Veränderungen im Bereich der Zahnmedizin in den letzten Jahren für viele Zahnärzte dieser Entwurf nicht realisieren lassen. Viele Praxen mussten weit unter dem geplanten Preis veräußert werden, und oft war es gar nicht möglich, einen interessierten Nachfolger für die Praxis zu finden. Nicht selten standen Abgeber nach langen Jahren der Berufstätigkeit mit beträchtlichen Restverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und ohne finanzielle Sicherheit für die kommenden Jahre da.

FIBU-doc Praxismanagement GmbH formuliert daher eine herausfordernde These für alle künftigen und aktuellen Praxisinhaber: „Die Vorbereitung auf die Praxisabgabe fängt 10 Jahre nach der Gründung an…“

Angefangen bei der Fragestellung, wie groß sich die Praxis am jeweiligen Standort entwickeln lässt bis zu all den anderen Optionen wie ÜBAG, Gemeinschaftspraxis, MVZ oder der Analyse, welche Leistungen zusätzlich und mit welchem Personal angeboten werden sollen, handelt es sich bei allen Überlegungen, die die zukünftige Praxis betreffen, auch um Entscheidungen, deren Auswirkungen sich bis zur noch in weiter Ferne liegenden Praxisabgabe erstrecken können.

Soll der anzustellende Zahnarzt später vielleicht als Partner für eine Gemeinschaftspraxis in Frage kommen? Denkt der Inhaber vielleicht daran, den angestellten Zahnarzt später zum Nachfolger zu machen? Dann ist es unabdingbar, das Vertragsverhältnis von Anfang an so zu formulieren, dass es alle gewünschten Optionen offen lässt und die geplanten Übergangsszenarien auch aus arbeitsrechtlicher und steuerlicher Sicht auf solider und durchdachter Basis stehen.

Sind alle Prozesse zukunftsfähig? Nicht nur bei der technischen Praxisausstattung und dem Weiterbildungsstand der Mitarbeiter ist es unumgänglich, auf dem aktuellen Stand zu sein. Auch die in der Verwaltung eingesetzten Software-Systeme sollten auf den neuesten Update-Versionen sein, moderne Methoden der Archivierung und Sicherung genutzt werden.

Auch wenn der gewünschte Übernehmer noch gar nicht in Sicht ist, kann die Praxis in der Verwaltung und Buchhaltung bereits so aufgestellt werden, dass jederzeit die Erfolgsentwicklung darstellbar ist und Entscheidungen aufgrund der dann vorliegenden Ergebnisse szenarisch durchgespielt werden können.

Wer führt das Team in die neue Praxis? Nicht umsonst ist Change-Management in großen Unternehmen ein Prozess, dem viel Aufmerksamkeit und Know-How gewidmet wird. Auch in der Zahnarztpraxis ist es sinnvoll, das Team im Übergangsprozess „mitzunehmen“.

Es ist also eine „Lebensaufgabe“ des unternehmerisch tätigen Zahnarztes, seine Praxis als Wertobjekt zu erhalten und für den Wettbewerb auf einem sich schnell ändernden Markt zu optimieren.

Zu diesen Themen bietet FIBU-doc Praxismanagement GmbH ein abwechslungsreiches Wirtschaftswochenende am 27./28. Januar 2017 an. Neben der Teilnahme an interessanten Fachvorträgen besteht die Möglichkeit des gemeinsamen Austauschs mit Experten aus den Bereichen Recht und Steuern sowie erfahrenen Personalcoaches. Anmeldungen und weitere Informationen sind über die Homepage www.fibu-doc.de erhältlich.

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