Die Hygienemaßnahmen in der Praxis nehmen immer mehr Zeit in Anspruch. Aber ohne Hygiene oder besser der umfassenden Dokumentation aller Maßnahmen läuft im Praxisbetrieb nichts. Dem gesamten Praxisteam sollte bewusst sein, dass die Beachtung der Vorschriften die Patienten und vor allen Dingen auch das Personal schützt.
Dabei sind die rechtlichen Vorgaben, Gesetzesparagraphen und Verordnungen zum Thema Praxishygiene zahlreich und unübersichtlich. Von der räumlichen und technischen Ausstattung bis hin zu qualifiziertem Personal hat die Praxisleitung dafür Sorge zu tragen, dass alle Abläufe nicht nur organisiert, sondern eben auch nachvollziehbar dokumentiert sind.
Das Ziel ist eindeutig: Infektionen vermeiden und das eigene Personal schützen.
Das kann nur gemeinsam gelingen und Hygiene ist eine Teamaufgabe. Arbeitsprozesse sollten durchleuchtet, optimiert und gemeinsam mit dem gesamten Praxisteam umgesetzt werden. Damit Hygienepläne von allen Mitarbeitern verstanden und gelebt werden, ist es wichtig, das ganze Team mit ins Boot zu nehmen und diese Pläne an die eigenen Rahmenbedingungen anzupassen. Alle Abläufe sollten durchleuchtet, sinnvoll strukturiert und im Hygieneplan individuell für jede Praxis erarbeitet werden.
Grundsätzlich ist geregelt, dass nur qualifiziertes Personal mit der Aufbereitung der Medizinprodukte betraut werden darf. Da sich sowohl Gesetzgebung und Empfehlungen als auch regionale Auslegungen dieser von Zeit zu Zeit ändern und auch der aktuelle Stand der Technik und Wissenschaft sich ständig weiterentwickeln, macht es Sinn, sein Personal in regelmäßigen Abständen für Hygienefortbildungen freizustellen.
Es ist von großer Bedeutung, Ihrem Praxisteam dieses Wissen zu vermitteln und die gebotenen rechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen richtig umzusetzen.
Innerhalb der Lehrgänge werden Kenntnisse vermittelt, die gemäß der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetriebV) in Verbindung mit den Richtlinien des Robert Koch-Instituts (RKI), der DGSV (Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung e. V.) und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukten (BfArM) zu den Anforderungen an die Hygiene und Instandhaltung bei der Aufbereitung von Medizinprodukten gefordert werden.
Unser Fortbildungservice für das Praxisteam in 2019/2020
Lehrgang Sachkunde in der ärztlichen und zahnärztlichen Praxis (5 Tage) nach DGSV e. V.:
- 21.-25. Oktober 2019 in München – Anmeldeschluss ist der 20.08.2019
- 10.-14. Februar 2020 in München
- 12.-16. Oktober 2020 in München
Für die Teilnahme an diesem Lehrgang erhalten Zahnärztinnen/Zahnärzte 44 Fortbildungspunkte gem. den Bewertungen der BZÄK/DGZMK und ist auch von der Österreichischen Zahnärztekammer anerkannt.
Mehr Infos unter: https://www.segosoft.info/segosoft/sc_academy_praxisteam