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EBZ – das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte (EBZ) kommt!

Im Zuge des weiteren Ausbaus der digitalen Infrastruktur wird ab dem 01.07.2022 das Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – Zahnärzte (EBZ) eingeführt. Das EBZ soll den Zahnärzten und Kieferorthopäden das Beantragungsverfahren deutlich erleichtern. Nicht nur durch die Digitalisierung von Formularen, sondern auch durch einen vereinfachten Antrag, der vor allem eine Zeitersparnis in die Praxis bringt. Im Gegensatz zum Heil- und Kostenplan spart man hierbei den Postversand, ohne Medienbruch und mit weniger Verwaltungsaufwand. Somit ist ebenfalls eine schnellere Genehmigung gewährleistet und damit einhergehend eine verbesserte Planung der Termine. Die dadurch gewonnen Papierersparnis ist natürlich auch in Hinsicht auf umwelttechnische Aspekte ein klarer Vorteil.

Mit Einführung des EBZ werden Anträge direkt aus dem Patientenverwaltungssystem über die „Kommunikation im Medizinwesen (KIM)“-Adresse an die Krankenkasse übermittelt. Deren Genehmigung bzw. Ablehnung werden ebenfalls über KIM an die Praxis gesendet. Hier erkennt das PVS die Daten automatisch und ordnet diese dem entsprechenden Patienten zu. Auch Änderungen werden erkannt und automatisch aufgenommen.

Die Aushändigung des nur schwer verständlichen Heil- und Kostenplans an den Patienten gehört damit nun der Vergangenheit an. Ab sofort erhalten diese eine allgemeinverständliche Ausfertigung mit allen Informationen, die jeweils relevant sind sowie den erforderlichen Erklärungen für die Aufklärung und das Einverständnis des Patienten mit der geplanten Behandlung.

Um das EBZ nutzen zu können muss die Praxis an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein, der KIM-Fachdienst muss mitsamt KIM-Postfach eingerichtet sein und der eHBA (der elektronische Heilberufsausweis) muss vorliegen.

Ebenfalls muss ein im Juni erscheinendes Update Ihres PVS-Anbieters installiert werden, damit Ihre Praxis fit für das EBZ ist.

Freiwillige Pilotpraxen haben das EBZ bereits im Zeitraum 01.01.2022 – 30.06.2022 getestet. Für alle anderen steht es ab dem 01.07.22 bereit, vorausgesetzt das jeweilige Patientenverwaltungssystem bietet bereits die Möglichkeit. Ab dem 01.01.2023 wird es verpflichtend als einzig mögliches Antragsverfahren. Danach sind schriftliche Anträge nur noch in Ausnahmefällen (bspw. bei technischen Störungen) gestattet.

Aufgrund der kurzen Vorlaufzeit empfehlen wir Ihnen, sich zeitnah mit Ihrem PVS-Anbieter in Verbindung zu setzen, damit Sie pünktlich zum 01.07.2022 startklar sind!

Sollten Sie noch nicht an die Telematik angebunden sein oder den KIM-Fachdienst noch nicht nutzen, können Sie sich gerne jederzeit mit uns unter 06157-9149360 oder ti-vertrieb@visionmaxx.net in Verbindung setzen. Wir beraten Sie sehr gerne zu allen Bereichen der Telematik-Infrastruktur und der EDV in Ihrer Praxis. Gerne können Sie auch an unseren Webinaren zu aktuellen Telematik-Themen an folgenden Terminen teilnehmen:

  • 22.07. 12:30 Uhr bis 13:00 Uhr
  • 27.07. 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • 29.07. 12:30 Uhr bis 13:30 Uhr

Melden Sie sich bei Interesse einfach über die oben genannten Kanäle jederzeit bei uns!

P.S. Am 28. und 30. September 2022 sind wir auf der diesjährigen digitalen VDDS Herbstmesse vertreten. Melden Sie sich gerne für einen Besuch an, um weitere Informationen zu erhalten und spannende Vorträge zu erleben.

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