Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) hat dem Online-Rollout der Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen zugestimmt. Damit ist der Weg für innovative Gesundheitsanwendungen frei.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind grundsätzlich geschaffen. Die technischen Umsetzungen der TI sind inzwischen weit gediehen.
Voraussichtlich noch 2017 werden laut gematik die ersten zugelassenen Geräte auf dem Markt verfügbar sein.
Worum geht es bei der Telematik-Infrastruktur?
Die Vernetzung von insgesamt rund 102.000 Arztpraxen, 44.500 Zahnarztpraxen und 20.500 psychotherapeutischen Praxen sowie von mehr als 20.500 Apotheken und über 2.000 Krankenhäuser ist laut gematik eines der anspruchsvollsten IT-Projekte der Welt. Davon werden etwa 70 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland betroffen sein.
Was ist die gesetzliche Grundlage?
Im Bundesgesetzblatt vom 28.12.2015 ist das E-Health-Gesetz (PDF) veröffentlicht . Gemäß § 291 Abs. 2 Satz 3 SGB V sind alle Leistungserbringer, die an der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung teilnehmen, verpflichtet, die Online-Prüfung bei der erstmaligen Inanspruchnahme von Leistungen durch einen Versicherten im Quartal durchzuführen.
Voraussichtlich ab dem 01.01.2019 ist die Online-Prüfung verpflichtend. Bei Nichtdurchführung soll das Honorar nach dem Willen des Gesetzgebers pauschal um ein Prozent gekürzt werden.
TI, ORS1 und VSDM – was bedeutet das?
Der Gesetzgeber ist dabei, eine Telematik-Infrastruktur (TI) aufzubauen, an die alle Arztpraxen, Krankenhäuser und weitere Beteiligte des Gesundheitssystems über verschlüsselte Internetverbindungen angeschlossen werden.
Das Online-Rollout Stufe 1 (ORS1) beinhaltet dabei das Versicherten-Stammdaten-Management (VSDM).
Mit dem Lesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) werden die Daten des Versichertenverhältnisses online auf Aktualität geprüft und bei Bedarf aktualisiert. Das Ergebnis der Prüfung wird mit den Abrechnungsdaten über die Prüf- und Sendemodule an die jeweilige KZV übermittelt.
Wie wird die hohe Datensicherheit gewährleistet?
Um die hohen Sicherheitsstandards einzuhalten, sind in den Praxen technische Zusatzgeräte erforderlich, mit denen die Praxis-EDV mit der TI verbunden wird. Der Anschluss erfolgt mittels eines zusätzlichen Konnektors, der wiederum mit einem (oder mehreren) zusätzlichen Kartenlesegerät(en) verbunden ist.
Über das eGK-Lesegerät in Verbindung mit der Smart Module Card Typ B (SMC-B-Karte), auch „Praxisausweis“ genannt, wird die Praxis in das TI-Netz integriert. Die SMC-B-Karte dient der Identifikation der Praxis bzw. der Institution.
Für das Speichern oder Ändern von Daten auf der eGK wird (später) zusätzlich der elektronische Heilberufeausweis (eHBA) benötigt.
Benötige ich neue Geräte?
Ja, Sie benötigen neue Geräte: den oben beschriebenen Konnektor, welcher den verschlüsselten Zugang zur TI gewährleistet und neue eGK-Lesegeräte.
Wichtig: Die alten eGK-Lesegeräte sind nicht mehr verwendbar.
Woher bekomme ich die neuen Geräte?
Wichtig: Stand 08/2017 stehen nach unserer Information noch keine von der gematik zertifizierten Geräte zur Verfügung.
Unabhängig davon wird man für die Installation der Komponenten umfangreiche Kenntnisse in den Fachgebieten Netzwerktechnik und Verschlüsselungstechnologie sowie über die TI-Komponenten und -Dienste benötigen.
Die fachgerechte Installation durch einen IT-Dienstleister/Partner ist dringend angeraten. Weitere Informationen dazu erhalten Sie, sobald die Geräte verfügbar sein werden.
Wer trägt die Kosten für die Geräte und die Installation?
Die Kosten für die Anschaffung und die Installation der neuen Komponenten sowie die Betriebskosten werden durch den GKV-Spitzenverband (GKV-SV) refinanziert. Die Erstattung der Kosten erfolgt über Ihre zuständige KZV.
Die KZV´en werden dafür Antrags- und Änderungsverfahren anbieten. Den aktuellen Stand zur Höhe der Vergütungen finden Sie auf den Seiten der KZBV.
Ich habe bzw. möchte keinen Internet-Anschluss in der Praxis. Was muss ich tun?
Das Online-Rollout ORS1 bedingt zwingend einen Internet-Anschluss. Nach unseren Erkenntnissen gibt es derzeit noch keine Regelungen, falls Sie diese Voraussetzung nicht erfüllen können. Wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige KZV.
Was passiert beim Einlesen der eGK in ein mobiles eGK-Lesegerät?
In diesem Falle ist keine Online-Prüfung der Versichertendaten, auch nicht im Nachhinein, möglich. Vor dem Hintergrund der gesetzlich vorgegebenen Verpflichtung ab dem 1. Juli 2018 sind dazu noch Regelungen zu erwarten.
Woher bekommt man die Ausweise SMC-B bzw. eHBA?
Um den eHBA zu erhalten, stellen Sie bitte einen Antrag an die ZÄK, Näheres erfahren Sie von Ihrer zuständigen KZV. Die ZÄK bestätigt dann, dass der Antragsteller eine Approbation hat und im jeweiligen Bundesland tätig ist. Sie sendet die Unterlagen weiter an den Ausweisproduzenten.
Die SMC-B Karte erhalten Sie über das Internetportal Ihrer KZV. Zurzeit sind die Zugänge zu den Kartenherstellern (Bundesdruckerei und T-Systems) nach unseren Erkenntnissen noch nicht funktionstüchtig.
Werden die Ersteinrichtung, die monatlich anfallenden Betriebskosten sowie die Gebühren für eHBA und SMC-B erstattet?
Nach derzeitigen Kenntnisstand sind sowohl Kosten für Ersteinrichtung, monatliche Betriebskosten und Kosten für eHBA und SMC-B Bestandteil der Finanzierungsvereinbarung. Informieren Sie sich dazu bitte bei Ihrer KZV.
Ich gebe meine Praxis in absehbarer Zeit auf bzw. ab. Was ist zu tun?
Das wird wohl vom Termin der Praxisaufgabe abhängen. Wenn der Aufgabetermin vor dem 01.07.2018 liegt, brauchen Sie bezüglich des ORS1 vermutlich nichts mehr tun.
Wenn der Termin wenig später liegt, könnte eine nochmalige Verschiebung beantragt werden.
Liegt der Aufgabetermin wesentlich später, ist die Umsetzung der gesetzlichen Regelung mit Hinblick auf die drohenden Sanktionen zu empfehlen.
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die Entwicklung bei der TI und den Geräten sehr dynamisch ist. Im gesamten Prozess wird es regelmäßige Präzisierungen und Änderungen geben. Wir bemühen uns, Ihnen Informationen jeweils zeitnahe zur Verfügung zu stellen.
Bei grundsätzlichen Fragen zum Verfahren, zu gesetzlichen Grundlagen, zu Vergütungen etc. wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Standesvertretungen.
Nach unserer Meinung sollten Praxisinhaber davon absehen, übereilt Verträge zu momentan noch nicht lieferfähigen Geräten zu unterschreiben. Es könnte die Gefahr bestehen, dass die Praxis am Ende auf Kosten sitzen bleibt (siehe auch KBV).
Wir empfehlen, folgende Seiten regelmäßig als Informationsquellen zu nutzen:
KZBV – Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
GKV – GKV-Spitzenverband
BMG – Bundesministerium für Gesundheit
Gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte