Angestellte Ärzte und Zahnärzte dürfen im Rahmen ihrer Approbation behandeln. Tun sie das allerdings in vollem Umfang, muss der Praxisinhaber Gewerbesteuer zahlen.
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Dokumentenmanagement, Hygiene | Prozessdokumentation, Materialwirtschaft | Geräteverwaltung, Praxismanagement, Qualitätsmanagement
Wolfgang Haferkamp – Büro für Kommunikation
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Unternehmensberatung ist Kommunikationsberatung Im Mittelpunkt unserer Beratung steht immer der Mensch - von der betriebswirtschaftlichen Analyse über Strategieentwicklung bis hin zum Coaching. Menschen entscheiden in den Organisationen und für Organisationen - Wirtschaftsunternehmen, Institutionen, Behörden. Diejenigen, die sie im Focus haben, sind ebenfalls Menschen, ob als Kunden, Lieferanten oder Einflussgrößen. Ein gesunder Branchenmix vermeidet, dass wir ein Tunneldenken entwickeln. Er ermöglicht außerdem, Anregungen aus anderen Branchen zu adaptieren. Unternehmensberatung in unserem Sinne bedeutet, mit und für Menschen zu arbeiten, um andere Menschen zu erreichen. Unternehmensberatung ist Kommunikationsberatung. weiterlesen | |
Wir unterstützen Sie in Ihrer Praxis durch Beratung bei: - Mitarbeiterentwicklung - Organisation - Management - Betriebswirtschaft - Qualitätsmanagement - Umweltmanagement - Coaching - Sanierung - Marketing - Analyse weiterlesen |
Die richtige Entscheidung: Umsatz- oder Gewinnbeteiligung für angestellte Zahnärzte
Häufig erhalten angestellte Zahnärzte eine Umsatzbeteiligung. Allerdings wäre eine Gewinnbeteiligung sinnvoller und auch fairer. Warum ist das so?
Sektorübergreifendes Qualitätsmanagement auf Eis
Das sektorübergreifende Qualitätsmanagement ist aus Sicht des Gesundheitsministeriums so nicht umsetzbar. Welche Anforderungen gilt es hierbei zu beachten?
Schwangere ZFA dürfen definitiv röntgen, doch Fehlinformationen halten sich hartnäckig
Immer wieder wird berichtet, daß schwangere Zahnmedizinische Fachangestellte nicht röntgen dürfen. Aber stimmt das? Wie sehen die gesetzlichen Vorgaben aus?
GOZ 88 endgültig Vergangenheit
Mit dem 01.01.2016 ist die GOZ 88 endgültig Vergangenheit. Es ist nur noch eine Abrechnung nach GOZ 2012 möglich.
WISO behauptet – ohne Beweise
Die WISO-Sendung des ZDF am 30.11.2015 bezweifelt die Notwendigkeit eines Großteils der kieferorthopädischen Behandlungen. Beweise für die angebliche Nichtbehandlungsbedürftigkeit liefert der Beitrag nicht.
Die Pflicht
Risiko- und Fehlermanagement ist „verpflichtend“ für alle Zahnmediziner im Rahmen eines Qualitätsmanagements, hinzu kommt noch die Vorgabe, die Regelungen der Aufbereitung von Medizinprodukten im Rahmen eines Qualitätsmanagements zu treffen.
Zwischen Allheilmittel und Zumutung
Qualitätsmanagement ist nicht abhängig von der Verschriftlichung von Regeln. Auch Qualität des Managements und Management von Qualität gehören im sachbezogenen Sinne dazu.
Was der Gesetzgeber fordert, liefert BEMA nicht
Viele gesetzliche Krankenkassen und Ersatzkassen behaupten immer, dass sie alle Leistungen finanzieren, die notwendig sind und dem heutigen Stand der medizinischen Erkenntnis entsprechen. Ein Streitpunkt, der immer wieder zu Auseinandersetzungen bezüglich Außervertraglicher Leistungen in der Zahnmedizin führt.
Empfehlung des NKR zur Aufbereitung nicht praxisrelevant
Im August veröffentlichte der Nationale Normenkontrollrat das Ergebnis seiner Analyse unter dem Titel „Mehr Zeit für Behandlung – Vereinfachung von Verfahren und Prozessen in Arzt- und Zahnarztpraxen“.
Die auf die Zahnmedizin bezogene Empfehlung negiert die heutigen gesetzlich vorgegeben Standards.
Begehung u. Haftung – Anforderung u. Konsequenzen
Der Unternehmer hat die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Er trägt die Generalverantwortung. Lesen Sie auf den Vortragsfolien, auf was Sie als Zahnarzt, achten müssen, um in Ihrer Praxis eine hinreichende Sicherheit zu gewähren.