Was ist eigentlich Qualitätsmanagement?
Der Begriff Qualitätsmanagement hat sich allmählich in den Alltag der Zahnmediziner eingeschlichen. Ob direkt über die politisch initiierten Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses oder indirekt resultierend aus den Forderungen, dass die Aufbereitung von Medizinprodukten im Rahmen eines Qualitätsmanagements geregelt sein muss.
Manche sind begeisterte Anwender eines QM-Systems, viele lassen die geforderte Umsetzung dahinplätschern und nicht wenige schimpfen über Regeln, die ihnen von außen übergestülpt würden. So unterschiedlich wie die Urteile, denen sich der Begriff „Qualitätsmanagement“ gegenübersieht, ist auch die Definition derjenigen, die dieses Wort im Munde führen.
Letztlich ist Qualitätsmanagement die positive Interpretation von Organisation, wenn „Qualität“ ein positiv besetzter Begriff ist. Doch möchte ich mich hier nicht in Spitzfindigkeiten bezüglich „Qualität“ verlieren. In diesem Sinne gehören dazu alle Regeln einer Organisation, seien diese ausgesprochen oder unausgesprochen, mündlich weitergegeben oder schriftlich niedergelegt.
Es geht zum einen um die Qualität des Managements: wie zielführend und umsetzbar ist dieses in Abhängigkeit der Einflussfaktoren, die auf eine Organisation – in diesem Fall die Zahnarztpraxis – einwirken; zum anderen geht es um das Management der Qualität: was will ich bzw. der Zahnarzt erreichen, was ist für mich Qualität und wie komme ich zu diesem Ziel.
Der Duden erläutert „Qualität“ mit den Begriffen „Beschaffenheit, Güte, Wert“, die im Sinne der organisationsbezogenen Betrachtungsweise grundlegende DIN EN ISO 9000:2005 definiert: „Grad, in dem ein Satz inhärenter Merkmale Anforderungen erfüllt“, wo bei „inhärent“ in Anmerkung 2 näher erläutert wird: „‘Inhärent‘ bedeutet im Gegensatz zu ‚zugeordnet‘ ‚einer ‚Einheit innewohnend‘, insbesondere als ständiges Merkmal.“ Einheit ist in diesem Sinne das, was ich unter Qualitätsgesichtspunkten betrachte. Dies kann ein Detail wie ein einzelnes Instrument, z. B. ein Scaler, sein oder aber auch die gesamte Organisation, d.h. die Praxis. Ein „Anforderung“ wird in der Norm definiert als „Erfordernis oder Erwartung, das oder die festgelegt, üblicherweise vorausgesetzt oder verpflichtend ist“. Hier sehen wir bereits, dass „Qualität“ in diesem Sinn nicht davon abhängig ist, ob die diesbezüglichen Regelungen schriftlich festgelegt sind.
Die DIN EN ISO 9000:2005 liefert auch eine Definition von „Management“: „aufeinander abgestimmte Tätigkeiten zum Leiten und Lenken einer Organisation“. Das Wort „Management“ bezieht sich hier auf die Organisation generell und nicht auf das personenbezogene „managen“, beispielsweise einer Praxis.
„Qualitätsmanagement“ im Sinne der Norm sind „aufeinander abgestimmte Tätigkeiten zum Leiten und Lenken einer Organisation bezüglich Qualität“.
Hier schließt sich der Kreis, ist doch die Definition der „Merkmale“ von Qualität (siehe oben) zumindest zu einem Teil subjektiv, sehen wir einmal von der Erfüllung rechtlicher Regeln ab, ohne die eine Organisation und damit auch eine Zahnarztpraxis erst gar nicht arbeiten darf. Zudem sehen wir hier, dass Qualitätsmanagement eine Führungsaufgabe ist. Sie obliegt in einer Zahnarztpraxis dem oder den Inhabern, bei einer anderen gesellschaftsrechtlichen Konstruktion den entsprechend Verantwortlichen.