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Was die BAG-Begründung zur Arbeitszeiterfassung für Ihre Zahnarztpraxis bedeutet

Nach seinem spektakulären Urteil zur Arbeitszeiterfassung im September hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Dezember die Begründung nachgeliefert und dabei einige Anforderungen für Arbeitgeber definiert. Auch für die Zahnarztpraxen hat das Auswirkungen, die wir nachstehend für Sie aufbereitet haben:

Kurz zur Erinnerung: Das BAG-Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Paukenschlag im September: Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hatte entschieden, dass ein Betriebsrat kein Initiativrecht zur Einführung eines Arbeitszeiterfassungssystems im Unternehmen hat, und zwar deshalb nicht, weil alle Arbeitgeber:innen sowieso schon in der Pflicht stehen, ein solches System zu betreiben.

Grundlage: Das „Stechuhr-Urteil“ des EuGH im Jahr 2019

Die Erfurter Bundesrichter bezogen sich dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juli 2019, bei dem der EuGH entschied, dass die EU-Mitgliedstaaten die Arbeitgeber:innen zu einem „objektiven, verlässlichen und zugänglichen System der Arbeitszeiterfassung“ verpflichten müssen. Da die Bundesregierung das Urteil aber de facto ignorierte und keine Gesetzgebung auf den Weg brachte, dachten in Deutschland viele Unternehmen und teils sogar Jurist:innen, dass dann auch keine Arbeitszeiterfassung vonnöten sei. Stimmt nicht, entschied das BAG und lieferte Anfang Dezember seine Begründung nach.

Einige Eckpunkte: Wie das BAG die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung sieht

In seiner 22 Seiten langen Begründung erläutert das BAG, dass Arbeitgeber:innen „ein System einrichten, mit dem Beginn und Ende und damit die Dauer der Arbeitszeiten der Arbeitnehmer“ erfasst werden. Wie das geschehen soll, dafür gebe es Spielraum, solange der Gesetzgeber keine Regelung treffe, erklärten die Erfurter Richter:innen. Die Zeiterfassung müsse nicht zwingend elektronisch erfolgen, sondern könne – „je nach Tätigkeit und Unternehmen“ – auch auf Papier geleistet werden. Außerdem könnten Arbeitgeber:innen die Erfassung an ihre Arbeitnehmer:innen delegieren. Damit ist auch Vertrauensarbeitszeit im Homeoffice weiter möglich.

Was die BAG-Begründung für Ihre Praxis bedeutet

Auf jeden Fall steht fest: Jede:r Arbeitgeber:in in Deutschland muss jetzt schon ein „objektives, verlässliches und zugängliches System der Arbeitszeiterfassung“ führen. Ob Sie dabei auf viel Papier und Bleistift setzen oder lieber gleich ein durchdachtes elektronisches System einführen, bleibt Ihnen vorerst selbst überlassen – zumindest bis die Bundesregierung das Arbeitszeitgesetz modernisiert, was Arbeitsminister Hubertus Heil nun nach eigener Aussage schleunigst tun will.

Warum Arbeitszeiterfassung für Sie unternehmerisch Sinn macht

Für Sie als Praxisinhaberin oder Praxisinhaber hat die Arbeitszeiterfassung übrigens auch unternehmerische Vorteile. Dabei geht es nicht darum, dass Sie anfangen, die Raucherpausen oder Toilettengänge zu zählen, sondern darum die Personalkosten in Ihrer Praxis zu überblicken und in „Return on Investment“ umzusetzen – also dass Sie Ihre Gewinnmarge zu erhöhen. Denn das Personal macht den Großteil der Kosten in einer Zahnarztpraxis aus. Es ist also besonders wichtig, dass Sie Ihre Mitarbeiter:innen sinnvoll und effizient einsetzen. Wer zu dem Thema mehr lesen will, kann das in diesem Blogbeitrag von Christian Brendel tun.

Die Anschaffung der geeigneten Software rentiert sich schnell

Sie haben also viel Spielraum, aber ganz ehrlich: Wie „verlässlich und transparent“ wird Ihre Zeiterfassung sein, wenn Sie diese auf Zetteln betreiben? Sehen Sie den Papierwust und die gequälte Praxismanagerin schon vor sich? Für Ihre Zahnarztpraxis haben wir stattdessen ein bewährtes, sicheres und super einfaches System: unsere Personal-Software pepito. Gemeinsam richten wir pepito, passend zu Ihrer Praxisstruktur ein, sodass Sie und Ihre Mitarbeiter:innen es einfach und intuitiv bedienen können. Außerdem erfüllt es jede Vorgabe, die der EuGH gemacht hat: Es liefert eine objektive, verlässliche Zeiterfassung und ist für alle Teammitglieder zugänglich. Veränderungen oder Anpassungen in den Zeiteinträgen werden zudem revisionssicher dokumentiert.

Einstempeln, ausstempeln an Tablet, Handy oder Terminal

So einfach kann Zeiterfassung sein: Alle Ihre Mitarbeiter:innen bekommen einen Zugang zu pepito. Gestempelt werden kann per PIN, Chip oder Fingerprintsystem, wenn Sie möchten, minutengenau. Ob Pausen gestempelt oder pauschal in pepito abgezogen werden, entscheiden Sie. Für jedes Teammitglied erstellt pepito Monatsübersichten, aus denen die täglich geleisteten Arbeits- und Fehlzeiten hervorgehen. Die Mitarbeiter:innen können sich über die App einloggen und haben so jederzeit den Überblick über ihre Stunden- und Arbeitszeitkonten.

Nebenher erledigt: Dienst- und Urlaubspläne mit pepito

Mit pepito können Sie natürlich nicht nur die Arbeitszeiten und Pausen Ihrer Mitarbeiter:innen dokumentieren, sondern schnell und einfach Dienst- und Urlaubspläne erstellen sowie Schichtpläne hinterlegen.

Ihre Vorteile durch pepito im Überblick:

  • Sie sind mit der Arbeitszeiterfassung rechtlich auf der sicheren Seite.
  • Sie setzen Ihr Personal effizient und sinnvoll ein.
  • Sie erstellen Dienst- und Urlaubspläne innerhalb von Minuten.
  • Sie können Urlaub und andere Abwesenheiten ganz einfach verwalten
  • Sie minimieren Ihren administrativen Aufwand deutlich.
  • Sie erfassen die Arbeits- und Fehlzeiten Ihrer Mitarbeitenden exakt und revisionssicher.

Auf der ids in Köln vom 14. – 18. März 2023 stellen wir Ihnen pepito gerne persönlich vor. Am besten merken Sie sich den Termin schon heute vor – wir freuen uns auf Ihren Besuch.

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