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WISO behauptet – ohne Beweise

Journalismus stellt eine ganze Berufsgruppe unter Generalverdacht

Wer sich das ZDF-Magazin WISO am 30.11.2015 zur Gemüte führte, war anschließend ganz schön sauer auf die ‚abzockenden‘ Kieferorthopäden Deutschlands oder rieb sich verwundert die Augen. Letzteres wohl nur wenige, ersteres erreichte bereits einen Tag später die ersten Praxen in Form von unangenehmen Nachfragen mancher Eltern. Was war passiert: Eine Mutter geht mit Ihrer Tochter zu fünf Kieferorthopäden/innen. Das Ergebnis sind fünf verschiedene Therapieansätze, darunter auch einmal die Feststellung, dass keine Therapie notwendig sei.

Allerdings werden keine Dokumente vorgelegt, kein einziger schriftlicher Befund bzw. Heil- und Kostenplan. Die Bilder einer angeblichen „versteckten Kamera“ sind nur äußerst kurz zu sehen, erkennbar ist darauf definitiv nichts. Die Untersuchungsszenen sind nachgestellt, es werden keine O- (Original-)Töne eingespielt, Texte werden als „Gedächtnisprotokoll“ nachgesprochen. Da hier Tatsachen behauptet werden, die nicht mit Beweisen unterlegt sind, stellt sich die Frage, ob dieser Beitrag nicht eine „üble Nachrede“ im Sinne § 186 StGB ist. Es wird zwar kein Behandler mit Namen genannt, aber eine ganze Berufsgruppe in Sippenhaftung genommen.

Der Pressekodex des Presserates stellt in Ziffer 14 an die „Medizinberichterstattung“ besondere Anforderungen: „Bei Berichten über medizinische Themen ist eine unangemessen sensationelle Darstellung zu vermeiden, die unbegründete Befürchtungen oder Hoffnungen beim Leser erwecken könnte.“ Außerdem sind hier die Ziffern 1 „Wahrhaftigkeit“ und 2 „Sorgfalt“ des Pressekodex‘ nicht erkennbar. Selbst „investigativer Journalismus“, der hier vorgegaukelt wird, fußt in der Regel auf beweisbaren Tatsachen!

Als „Experte“ tritt der Basler Universitätsprofessor Dr. Jens C. Türp der „Klinik für Rekonstruktive Zahnmedizin und Myoarthropathien“ auf, dessen „Expertise“ mit dem Zusatz „Netzwerk evidenzbasierte Zahnmedizin“ belegt wird. Seine kieferorthopädische Kompetenz bleibt im Dunkeln.

Unterschlagen wird zudem, dass die Krankenkassen bzw. die KZVen ein systematisches Gutachterwesen unterhalten, das die medizinische Notwendigkeit und Einhaltung der entsprechenden Vorschriften überprüft. Es wurde so getan, als müssten die Kassen jeden eingereichten Plan genehmigen.

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